EU-Richtlinie 2023/970 · Umsetzung bis 7. Juni 2026

EU-Entgelttransparenz verstehen, vorbereiten und dokumentieren

Prüfen Sie, welche Pflichten Ihr Unternehmen treffen, strukturieren Sie Stellen- und Entgeltdaten und bereiten Sie Auskunft, Reporting und Abhilfeprozesse nach der EU-Richtlinie 2023/970 vor.

Compliance-Check · 2 Min

Welche Pflichten treffen Sie?

184Schieber bewegen
150100150250500+
Ihr Pflichten-Profil
Art. 5 — Gehaltsspanne vor Bewerbungsgesprächverpflichtend ab 07.06. für alle Unternehmen
Art. 6 — objektive Entgeltkriterienverpflichtend ab 07.06. für alle Unternehmen
Art. 7 — Auskunftsrecht der Beschäftigtenverpflichtend ab 07.06. · Antwortfrist 2 Monate
Art. 9 — Entgeltlückenbericht7. Juni 2027 · alle 3 Jahre
Art. 10 — gemeinsame Entgeltbewertungbei ≥ 5% + unbegründet

EU-Baseline nach Richtlinie 2023/970. Nationale Umsetzung kann zusätzliche Pflichten vorsehen.

EU-Baseline vorbereitet
Wer ist betroffen?

Nicht nur große Unternehmen müssen handeln

Die Richtlinie kombiniert Pflichten für alle Arbeitgeber mit zusätzlichen Reporting-Fristen ab bestimmten Beschäftigtenschwellen. Genau diese Einordnung sollte am Anfang der Vorbereitung stehen.

Alle Arbeitgeber
Hiring, Kriterien und Auskunft vorbereiten

Bewerberinformationen, objektive Entgeltkriterien und Beschäftigtenauskünfte betreffen nicht erst die Berichtspflicht.

100-149
Erste Berichtspflicht ab 2031

Unternehmen dieser Größe berichten nach der EU-Baseline erstmals bis 7. Juni 2031 und danach alle drei Jahre.

150+
Erste Berichte ab 2027

Ab 150 Beschäftigten starten die ersten Art.-9-Berichte bis 7. Juni 2027; ab 250 danach jährlich.

5%-Schwelle
Begründen, beheben oder gemeinsam bewerten

Unbegründete Entgeltunterschiede ab 5% in einer Kategorie lösen nach Art. 10 eine gemeinsame Entgeltbewertung aus.

EU-ENTGELTTRANSPARENZRICHTLINIE

Welche Pflichten kommen auf Sie zu?

Die Richtlinie verlangt nicht nur einen Bericht am Ende. Sie verlangt belastbare Entgeltkriterien, Auskunftsprozesse, Datenqualität, Beteiligung der Arbeitnehmervertretung und dokumentierte Abhilfe bei unbegründeten Entgeltunterschieden.

7. Juni 2026 — nationale Umsetzung

Bis zu diesem Datum müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Für Unternehmen wird die Vorbereitung vorher relevant, weil Jobarchitektur, Entgeltdaten, Rollen und Auskunftsprozesse nicht erst kurz vor der ersten Meldung aufgebaut werden können.

2026
07.06.
2026

Umsetzung in nationales Recht

Österreich, Deutschland und andere Mitgliedstaaten müssen bis 7. Juni 2026 nationale Regeln schaffen.

2027

Reporting für 150+ und 250+

150-249 Beschäftigte berichten erstmals bis 7. Juni 2027 und danach alle drei Jahre; 250+ jährlich.

2031

Reporting für 100-149

100-149 Beschäftigte berichten nach der EU-Baseline erstmals bis 7. Juni 2031 und danach alle drei Jahre.

Was ohne Vorbereitung schwierig wird

Art. 23 — Sanktionen

Geldbußen ausdrücklich vorgesehen

Geldbußen
national festgelegt

Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen schaffen. Die konkrete Höhe folgt nationalem Recht.

Art. 18 — Beweislast

Umkehrung im Prozess

100%
bei Pflichtverstoß relevant

Wer Art. 5 bis 10 nicht umgesetzt hat, muss im Verfahren beweisen können, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt.

Art. 16 — Schadenersatz

Vollständige Nachzahlung

keine
Obergrenze

Back pay, Boni, Sachleistungen, entgangene Chancen, immaterielle Schäden und Zinsen können Teil der Entschädigung sein.

Art. 9 / 29 — Veröffentlichung

Pay-Gap-Werte werden vergleichbar

4 Jahre
Datenhistorie, wenn vorhanden

Die Monitoringstelle veröffentlicht zentrale Kennzahlen zugänglich und vergleichbar; verfügbare Vorjahresdaten bleiben abrufbar.

VORBEREITUNG

Vier Schritte von Orientierung zu Nachweisfähigkeit

Die Plattform führt von der ersten Pflichteneinordnung bis zur laufenden Dokumentation, ohne personenbezogene Entgeltdaten breiter sichtbar zu machen als nötig.

01

Pflichten einordnen

Rechtsträger, Beschäftigtenzahl und betroffene Workflows klären: Hiring, Kriterien, Auskunftsrecht, Reporting, Betriebsrat und Abhilfe.

02

Daten strukturieren

Stellenarchitektur, Beschäftigtenkategorien, Entgeltbestandteile und objektive Kriterien so erfassen, dass Analysen belastbar werden.

03

Prozesse einrichten

Auskunftsersuchen, Fristen, Rollen, Freigaben, Exporte und Beteiligung der Arbeitnehmervertretung in nachvollziehbare Workflows bringen.

04

Nachweise sichern

Analysen, Begründungen, Berichte, Abhilfemaßnahmen und Zugriffe dokumentieren, damit Entscheidungen später prüfbar bleiben.

FUNKTIONEN

Von der Pflicht zur prüfbaren Umsetzung

Art. 9, 10

Automatisierte Pay-Gap Analyse

Berechnen Sie geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede nach Beschäftigtenkategorie, prüfen Sie objektive Begründungen und erkennen Sie Art.-10-Risiken frühzeitig.

Pay Gap Heatmap
Aktualisiert
L1
L2
L3
L4
L5
Engineering
1.2%
2.1%
3.4%
5.8%
7.2%
Product
0.8%
1.9%
2.4%
3.1%
4.5%
Design
1.5%
0.6%
1.1%
2.2%
1.8%
Sales
2.4%
3.2%
4.6%
6.4%
8.1%
2 Bereiche überschreiten 5%-SchwelleArt. 10
Art. 7

Auskunftsersuchen steuern

Erfassen, prüfen und beantworten Sie Auskunftsersuchen mit Fristen, Zuständigkeiten und auditierbarer Dokumentation.

Auskunftsersuchen #2026-014
Frist 12 Tage
Anfrage erhalten
Daten zusammengestellt
Vergleichsgruppe geprüft
Antwortentwurf bereit
An Beschäftigten gesendet
Art. 9

Reporting vorbereiten

Erstellen Sie die Kennzahlen für Berichtspflichten, Managementfreigaben, Arbeitnehmervertretung und Behördenkommunikation aus einer nachvollziehbaren Datengrundlage.

Berichtsjahr 2026
Pay-Gap-Bericht
Bereit
Median Gap
2,4%
Mean Gap
3,1%
Quartile
Q1-Q4
PDFXLSXXMLExport
Öffentliche Wissensbasis

Ein frei zugängliches Wiki zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Nutzen Sie das Wiki als fachliche Orientierung zu Richtlinie 2023/970, Berichtspflichten, Auskunftsrechten, 5-Prozent-Schwelle, Jobbewertung, Datenschutz und praktischer Umsetzung. Die Plattform macht daraus operative Workflows.

Art. 5 Recruiting-Transparenz
Art. 7 Auskunftsrecht
Art. 9 Pay-Gap-Reporting
Art. 10 gemeinsame Entgeltbewertung
Jobbewertung und Kategorien
Remediation und Audit Trail
Zugriffskontrolle · Datenmatrix

Wer sieht was — exakt dokumentiert

Die rollenbasierte Berechtigungsmatrix nach Art. 12 ist nicht versprochen, sondern dokumentiert. So sieht sie aus.

Berechtigungsmatrix· 9 Rollen × 6 Datenbereiche
Voll
Lesen
Aggregiert
Eigene
Kein
SA
Super Admin
Vollzugriff auf alle Module, Einstellungen und Benutzerverwaltung über alle Rechtsträger hinweg
StammdatenVoll
VergütungVoll
AnalysenVoll
BerichteVoll
AnfragenVoll
Audit-LogVoll
HR
HR-Manager
Verwaltet Beschäftigte, Vergütung, Hiring und Auskunftsersuchen
StammdatenVoll
VergütungVoll
AnalysenVoll
BerichteLesen
AnfragenVoll
Audit-LogLesen
CA
Compliance-Admin
Verwaltet Analysen, Berichterstattung, Auskunftsprozesse, Abhilfefälle und Compliance-Konfiguration
StammdatenLesen
VergütungAggregiert
AnalysenVoll
BerichteVoll
AnfragenVoll
Audit-LogVoll
VA
Vergütungsanalyst
Sieht Beschäftigten- und Entgeltdaten für Analysen lesend
StammdatenLesen
VergütungLesen
AnalysenVoll
BerichteLesen
AnfragenKein
Audit-LogKein
RC
Recruiter
Verwaltet Stellenausschreibungen und Einstellungs-Compliance
StammdatenLesen
VergütungKein
AnalysenKein
BerichteKein
AnfragenKein
Audit-LogKein
BR
Betriebsrat
Sieht aggregierte Analysen, Berichte und Abhilfeprozesse
StammdatenKein
VergütungKein
AnalysenAggregiert
BerichteLesen
AnfragenKein
Audit-LogLesen
LG
Rechtsabteilung
Prüft Auskunftsprozesse, Berichte und Abhilfemaßnahmen
StammdatenLesen
VergütungAggregiert
AnalysenLesen
BerichteLesen
AnfragenVoll
Audit-LogLesen
EM
Beschäftigter
Kann Auskunftsersuchen stellen und eigene Entgeltdaten sowie Kriterien einsehen
StammdatenEigene
VergütungEigene
AnalysenKein
BerichteKein
AnfragenEigene
Audit-LogKein
GF
Geschäftsführung
Lesezugriff auf Dashboard, Berichte und Analysen
StammdatenKein
VergütungAggregiert
AnalysenAggregiert
BerichteLesen
AnfragenKein
Audit-LogLesen
Standardmatrix nach Art. 12anpassbar auf eigene Organisationsstruktur. Jeder Zugriff im Audit-Log nachvollziehbar.
Artikel 12 der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt Zweckbindung und Schutz personenbezogener Entgeltdaten. Deshalb trennt die Plattform globale Analysen, aggregierte Berichte, Auskunftsprozesse und personenbezogene Rohdaten rollenbasiert. Jeder sensible Zugriff wird im Prüfprotokoll dokumentiert.

Datenschutz und Zweckbindung von Anfang an

DSGVO-Konformität

Alle Vergütungsdaten werden verschlüsselt in EU-Rechenzentren gespeichert. Rollenbasierte Zugriffskontrolle und vollständige Datenportabilität gewährleisten maximale Datensouveränität.

EU-Baseline

Workflows für zentrale Anforderungen der Richtlinie 2023/970: Hiring-Transparenz (Art. 5), Entgeltkriterien (Art. 6), Auskunftsrechte (Art. 7), Reporting (Art. 9), gemeinsame Bewertung (Art. 10) und Zweckbindung (Art. 12).

Zugriffsmodell

Nicht jede Rolle darf alles sehen

Entgelttransparenz verlangt Auswertungen und Nachweise, aber keinen freien Zugriff auf personenbezogene Payroll-Daten. Die Plattform trennt deshalb die wichtigsten Datenwege.

Aggregierte Kennzahlen für Reporting

Management, Betriebsrat und Berichtswesen arbeiten primär mit Kategorien, Kennzahlen und Begründungen statt mit vollständigen Einzelgehältern.

Personenbezogene Daten nur für berechtigte Rollen

HR und Vergütungsanalyse erhalten die nötigen Rohdaten; Compliance, Legal, Executive und Betriebsrat sehen abgestufte Ansichten gemäß Zweck.

Sensible Exporte bleiben nachvollziehbar

Persönliche Daten, Berichte und Freigaben werden rollenbasiert begrenzt und im Audit-Protokoll dokumentiert.

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01

Basis

Pflicht für alle Arbeitgeber

Transparenz im Recruiting
Objektive Entgeltkriterien
Auskunftsrecht
Prüfbare Stammdaten
Art. 5Art. 6Art. 7
Auslöser

Sie stellen ein und beschäftigen - egal welche Größe.

02

Professional

Pflicht bei Reporting-Schwelle

Beschäftigtenkategorien
Pay-Gap-Analyse
Pflichtbericht an Behörde
Abhilfe-Tracking
Art. 4Art. 9Art. 10
Auslöser

Ab 100+ Beschäftigten oder bei aktiver Pay-Gap-Steuerung.

03

Enterprise

Pflicht bei komplexer Organisation

Multi-Entity-Konsolidierung
Freigabe-Workflows
Gemeinsame Entgeltbewertung
SAP · Workday · SSO
Art. 10+Art. 12Art. 18
Auslöser

Mehrere Rechtsträger, Freigaben oder externe Systeme.

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  • Compliance-Berichtswesen
  • Abhilfe-Tracking light
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wichtiger Hinweis

Die nationalen Umsetzungsgesetze zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 sind in vielen Mitgliedstaaten noch in Vorbereitung und können sich noch ändern. Entgelt-Transparenz.at unterstützt Sie bei Vorbereitung, Analyse und Dokumentation, ersetzt aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Konkrete Umsetzungsfragen klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsabteilung oder einem qualifizierten Beratungspartner.

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